Kennen Sie Ihr Recht?!

In Deutschland ist die außergerichtliche Rechtsberatung durch das Rechtsdienstleistungsgesetz gesetzlich reglementiert, das zum 1. Juli 2008 das Rechtsberatungsgesetz abgelöst hat. Eine uneingeschränkte, außergerichtliche, entgeltliche rechtliche Beratung im Einzelfall dürfen demnach nur bestimmte Personen vornehmen, nämlich im Wesentlichen nur Rechtsanwälte, Rechtsbeistände, Steuerberater und Patentanwälte.

Eine mündliche anwaltwaltliche Erstberatung nach § 34 RVG wird üblicherweise mit einem Pauschalhonorar in Höhe von 190,00 EUR netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (226,10 EUR brutto) berechnet.

In Zusammenarbeit mit renommierten Rechtsanwälten bietet das Institut für Chancengleichheit eine anwaltliche Erstberatung im Sinne des § 34 RVG zu einer bestimmten rechtlichen Problemstellung für eine Pauschale in Höhe von 100,00 netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer (119,00 EUR brutto) an.

Bei der Erstberatung handelt es sich um eine erste überschlägige Beurteilung eines rechtlichen und/oder tatsächlichen Sachverhalts, verbunden mit einer rechtlichen Einschätzung der Erfolgsaussichten hinsichtlich des konkreten Begehrens des Fragestellers.
Die Beratung erfolgt ausschließlich mündlich, d.h. im Rahmen eines persönlichen Gesprächs, per Telefon oder per Video-Chat.

Der Gutschein für anwaltliche Erstberatung ist ausschließlich bei den Vertragsanwälten des Institut für Chancengleichheit möglich.

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