Oft wird zwischen „formaler Chancengleichheit“ und der weitergehenden Barrierefreiheit unterschieden. Wenn etwa ein Bewerbungsgespräch im zehnten Stock eines Hauses ohne Aufzug stattfindet, so herrscht formale Chancengleichheit für Menschen, welche einen Rollstuhl benutzen. Es herrscht jedoch keine Barrierefreiheit. Barrierefreiheit bezeichnet eine Gestaltung der Umwelt in der Weise, dass sie von allen Menschen genutzt werden kann. Ursprünglich bezog sich das auf die bauliche Umwelt (barrierefreies Bauen).[2] Heute heißt es: „Die Umwelt soll so gestaltet sein, dass sie die Bedürfnisse aller Menschen berücksichtigt. Keine Personengruppe soll aufgrund einer bestimmten Gestaltung von der Nutzung ausgeschlossen werden. Dieses Verständnis der Barrierefreiheit wird auch „Design für alle“ oder „universelles Design“ genannt.“[3] Barrieren können dabei nicht nur baulicher Natur sein. So kann zum Beispiel eine bestimmte Sprache Personen mit besonderen Bedürfnissen, Menschen aus ethnischen Minderheiten oder aus den unteren Schichten ausschließen (siehe auch: leichte Sprache). Eine Überbetonung schriftlicher Informationen kann funktionale Analphabeten ausschließen.[4][5]